Fairness und Transparenz gegenüber den Mitarbeitenden:

Die sozialen Grundsätze im Vereinigungsprozess

 

Die Behörden von Gommiswald, Rieden und Ernetschwil wollen sicherstellen, dass der Vereinigungsprozess für alle Mitarbeitenden berechenbar, gerecht und sozialverträglich gestaltet wird. Sie haben dazu entsprechende Grundsätze erlassen.

 

1.    Anstellung der Mitarbeitenden

Allen Mitarbeitenden der heutigen Gemeinden wird ein fairer und transparenter Anstellungsprozess garantiert. Zusammen mit den Behörden werden ihre möglichen Positionen in der neuen Gemeinde diskutiert.

 

2.    Kontinuität

Auf das Wissen und die Erfahrung der Mitarbeitenden kann während des Vereinigungsprozesses und in der neuen Gemeinde nicht verzichtet werden. Sie sollen deshalb ihren Fähigkeiten und wenn möglich auch ihren Wünsche entsprechend eingesetzt werden.

 

3.    Teilzeitpensen

Teilzeitpensen sollen auch in der neuen Gemeinde zur Verfügung stehen.

 

4.    Einstufungen

Müssen Mitarbeitende aus verschiedenen Gründen in eine untergeordnete Position versetzt werden, wird eine faire Lösung erarbeitet.

 

5.    Verhalten bei Kündigungen

Kündigungen werden soweit wie möglich vermieden. Werden sie in Ausnahmefällen trotzdem notwendig, sind grosszügige Kündigungsfristen einzuräumen.

 

6.    Regelung bei Konflikten

Treten im Rahmen des Vereinigungsprozesses personelle Konflikte, Unsicherheiten oder Misstrauen seitens der Mitarbeitenden auf, steht eine unabhängige Anlaufstelle zur Verfügung.

 

7.    Information und Kommunikation

Die Projektleitung ist bestrebt, die Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den Fusionsprozess zu integrieren und sie laufend über den Projektfortschritt zu informieren.

 

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