Eine Gemeindevereinigung gleicht einer Heirat: Die Grundsatzabstimmung gleicht der Verlobung, die Abstimmung zum Vereinigungsbeschluss der Heirat und die Verabschiedung der Gemeindeordnung dem Bezug der gemeinsamen Wohnung. Am Ricken-Südhang fehlt für die vereinigte Gemeinde Gommiswald nur noch der letzte Schritt.


Die Verlobung respektive die Grundsatzabstimmung

An der Grundsatzabstimmung, die am 26. September 2010 stattgefunden hat, haben die Bürgerinnen und Bürger entschieden, ob Rieden, Ernetschwil und Gommiswald den Bund fürs Leben wirklich vorbereiten sollen. Diesen Auftrag haben sie mit 69% Ja-Stimmen in Gommiswald, mit 77% Ja-Stimmen in Ernetschwil und mit 74% Ja-Stimmen in Rieden deutlich erteilt.

Die Heirat respektive der Vereinigungsbeschluss

An der Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss und die Inkorporationsvereinbarungen vom 11.9.2011 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der „Heirat“ zwischen den drei Gemeinden zugestimmt. Sie haben gleichzeitig folgende Rahmenbedingungen genehmigt:

•     Name und Wappen der neuen Gemeinde

  • Behördenorganisation
  • Verwaltungsorganisation
  • Organisation der Gemeindebetriebe
  • Überführung der bisherigen Gemeinden in die neue Gemeinde.


Die Wohnungseinrichtung respektive die Gemeindeordnung (2011/2012)

Nun müssen die bisherigen Behörden die „Wohnungseinrichtung“ definieren. Dafür wurden der Konstituierungsrat und der Steuerungsausschuss gebildet. An der ersten gemeinsamen Gemeindeversammlung wird über die Gemeindeordnung befunden. Im 2. Quartal 2012 finden die Wahlen in den neuen Gemeinderat und den neuen Schulrat. Im Herbst steht das erste Budget zur Debatte. Dann kann die neue Gemeinde starten.

1.1.2013: Startschuss für die neue, vereinigte Gemeinde Gommiswald. 

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